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Teilhabe am Arbeitsleben

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

• § 49 SGB IX 
Zur Teilhabe am Arbeitsleben werden die erforderlichen Leistungen erbracht, um die Erwerbsfähigkeit behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern.

Diese Leistungen können unter anderen Leistungen auch die Beteiligung von Integrationsfachdiensten im Rahmen der Aufgabenstellung sein.
(§ 49 Abs. 6 S. 2 Nr.9 SGB IX).

Das heißt, dass jeder Kunde, jede Kundin, mit einer Bewilligung nach § 33 SGB IX nach Rücksprache mit dem zuständigen Rehabilitationsträger die Möglichkeit erhalten kann, eine Zuweisung zum IFD zu bewirken.

Der Integrationsfachdienst ist auch gerne bereit, bei der Beantragung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitleben Hilfestellung zu leisten.

Wir bieten für Rehabilitanden und Rehabilitandinnen sowohl Vermittlungshilfen als auch Hilfen bei der stufenweise Wiedereingliederung ins Arbeitsleben sowie bei Problemen am Arbeitsplatz an.

Wir arbeiten eng mit allen Trägern der beruflichen Rehabilitation zusammen (Agentur für Arbeit Hagen, Rentenversicherungen, Berufsgenossenschaften etc.)

Ansprechpartner:

Caritasverband Hagen e.V. 
-Integrationsfachdienst
Bergstr. 81

58095 Hagen 

Tel.: (0 23 31) 91 84 - 0
Fax: (0 23 31) 91 84 53


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Frank Sieling
Tel.: (0 23 31) 91 84 54
frank.sieling@ifd-westfalen.de